Der Fall Manal kehrt zum Berufungsgericht zurück Sie war 2009 nach einem Zusammenprall in der Schule gestorben
BOZEN - Der Fall des siebenjährigen Mädchens Manal Benhaddou, das nach dem Zusammenstoß mit einer Mitschülerin am Morgen des 9. Oktober 2009 auf dem Schulhof der Martin-Luther-King-Grundschule in Bozen an einer Hirnblutung verstarb, wird erneut vor dem Berufungsgericht verhandelt. In einem Zivilverfahren waren die Provinz und des Institutes Bozen - Europa 2 dazu verurteilt worden, der Familie des Kindes mehr als eine Million Euro zu zahlen. Das Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt, wobei jedoch der Berufung eines Lehrers, der in erster Instanz ebenfalls zur Zahlung eines Teils der Entschädigung verurteilt worden war, stattgegeben wurde. Nun hat das Kassationsgericht dem Rekurs der Provinz stattgegeben, da die Urteilsbegründung fehlerhaft sei, was den Notruf betraf. Der in der ersten Instanz bestellte Sachverständige hatte erklärt, dass die Symptome des Kindes (es erbrach nach dem Zusammenstoß) nicht so schwerwiegend waren, dass ein sofortiger Notruf erforderlich gewesen wäre. Von dieser These war der Richter allerdings abgewichen. Sollte das Urteil aufgehoben werden, müssten die Angehörigen die gesamte Entschädigungssumme zurückzahlen.