Kompatscher, "keine Einschränkung ohne Einverständnis" Einvernehmensprinzip im Reformtext des Autonomiestatuts
(ANSA) - BOZEN, 17 APR - „Dank des Einvernehmensprinzips, welches wir von Beginn an gefordert haben und nun in den Reformtext des Autonomiestatus aufgenommen wurde, kann unsere Autonomie zukünftig nicht mehr ohne unsere Zustimmung eingeschränkt werden," erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher am Rande der Sitzung der dritten regionalen Gesetzgebungskommission, welche das Verfahren zur Behandlung des Verfassungsgesetzentwurfs zur Änderung des Autonomiestatuts auf regionaler Ebene eingeleitet hat. Der Entwurf war am 9. April vom Ministerrat verabschiedet und in der Folge an den Regionalrat übermittelt worden. An der heutigen Sitzung teilgenommen hat auch die ehemalige Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Professorin Daria de Pretis. Die Einführung dieses Einvernehmensprinzips bei künftigen Änderungen des Autonomiestatuts stelle eine zusätzliche Absicherung der Autonomie dar und habe zum positiven Ausgang der Verhandlungen mit der Regierung beigetragen - betonte Kompatscher. „Wir konnten nicht nur die Autonomiestandards von 1992 wiederherstellen, die zur Streitbeendigungserklärung vor den Vereinten Nationen geführt haben, sondern auch neue Zuständigkeiten - wie etwa im Bereich Umwelt- und Wildtiermanagement - hinzugewinnen sowie bestehende Kompetenzen erweitern". „Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden: Es ist ein bedeutender Erfolg", sagte der Landeshauptmann während der Kommissionssitzung. „Wir haben das Glück - und die Verantwortung - diese Chance für unser Land zu nutzen und den Weg zur Stärkung unserer Autonomie im Sinne kommender Generationen weiter zu beschreiten." Die dritte Gesetzgebungskommission wird nun zu einer weiteren Sitzung einberufen werden, um den Vorschlag für eine Stellungnahme zu erarbeiten, über welchen der Regionalrat in seiner nächsten Sitzung beraten und abstimmen wird. (ANSA). GAV