Region ändert Mandatsbeschränkung für Bürgermeister
BOZEN - Die Regionalregierung Trentino-Südtirols hat den Gesetzentwurf des Regionalassessors für lokale Körperschaften, Franz Locher, genehmigt, der dringende Änderungen des Gemeindegesetzes der Region vorsieht. Der Gesetzentwurf sieht die Anpassung an die geltende staatliche Gesetzgebung vor, die eine Aufhebung der Mandatsbeschränkung in kleinen Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern vorsieht. Die Begrenzung auf drei Amtszeiten bleibt hingegen in Gemeinden zwischen 5.001 und 15.000 Einwohnern bestehen, während für Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten eingeführt wird. Zudem wird die Amtszeitbeschränkung für Gemeindereferenten vollständig aufgehoben. Diese Neuerungen wurden auf Vorschlag des zuständigen Regionalassessors Franz Locher, auch nach Kenntnisnahme der Gutachten der beiden Gemeindenverbände von Trient und Bozen, die eine Abweichung von der besagten staatlichen Norm vorschlagen, gutgeheißen. „Es ist notwendig, den Gesetzgebungsprozess umgehend einzuleiten, um klare Regeln für die kommenden Wahlen zu gewährleisten und für Rechtssicherheit zu sorgen", erklärte der Präsident der Region Trentino-Südtirol, Arno Kompatscher. „Mit den für 4. Mai 2025 angesetzten Wahlen ist die Zeit knapp und wir glauben, dass wir auf diese Weise den Gesetzgebungsprozess beschleunigen können, während wir auf die Entscheidungen aus dem Ministerrat warten. Sobald der Ministerrat eine Entscheidung über die Durchführungsbestimmungen getroffen hat, wird es Aufgabe des Regionalrats sein, das neue Gesetz schriftlich festzuhalten und die getroffenen Entscheidungen in einen Gesetzestext zu übersetzen, der rechtzeitig für die kommenden Wahlen angewendet werden kann", so Kompatscher abschließen.